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Applica aktuell

01. Mai 2021

Neue Umwelt-Etikette V

Im Rahmen der «appli-tech digital» hat die Schweizer Stiftung Farbe die Umwelt-Etikette V für Lacke, Holz- und Bodenbeschichtungen aussen und Holzschutzmittel präsentiert.

Die Kriterien der Umwelt-Etikette (UE) V umfassen die Aromaten- und Kennzeichnungsfreiheit, den Gehalt an flüchtigen Lösemitteln (VOC) und spezifische technische Anforderungen für die jeweilige Produktegruppe. Für die Kategorien A (höchste Anforderungen) und B dürfen die Produkte zudem keine sensibilisierenden, umweltgefährlichen oder potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten. Produkte der Kategorie A müssen ausserdem zu mehr als 95 Prozent aus nachwachsenden und/oder natürlichen mineralischen Rohstoffen und Wasser bestehen. Zudem setzt die UE V auf dasselbe ausgeklügelte Bewertungssystem für Filmschutzmittel, das bereits für die UE IV entwickelt wurde. Holzschutzmittel können ebenfalls eingestuft werden.

Mehrheit der Schweizer Produzenten macht mit

Bei der Umwelt-Etikette handelt sich nicht um ein klassisches Label, sondern um eine Produkte­deklaration ähnlich der Energieverbrauchs­kennzeichnung, die man von Elektrogeräten kennt. Die differenziert abgestuften Kriterien umfassen die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit sowie die Gebrauchstauglichkeit der Produkte. Diese werden je nach Eigenschaften in die Kategorien A (höchste Anforderungen) bis G (muss keine Kriterien erfüllen) eingeteilt.

Wer bei der Umwelt-Etikette teilnimmt, verpflichtet sich, sein gesamtes Sortiment im jeweiligen Geltungsbereich anzumelden und bewerten zu lassen. So wird verhindert, dass wie bei gängigen Labels nur die besten Produkte ausgezeichnet werden und der Rest in einer anonymen Masse verschwindet. Mehr als 30 Teilnehmer haben bereits über 1200 verschiedene Beschichtungsstoffe mit der Umwelt-Etikette eingestuft. Damit ist die überwiegende Mehrheit der im professionellen Schweizer Markt präsenten Produzenten und Handelsfirmen vertreten.

Die Umwelt-Etikette fördert die Transparenz bei der Produkteauswahl und den bewussten Umgang mit Ressourcen, getreu dem Motto «Das richtige Produkt für die richtige Anwendung». Mit ihren strengen Vorgaben setzt sie Anreize für Produzenten, Ihr Sortiment bei gleichbleibender Qualität umwelt- und gesundheitsfreundlicher zu entwickeln.

Flexible Anpassungen

Der erste Geltungsbereich, die Umwelt-Etikette UE I für Innenwandfarben, wurde Anfang 2012 lanciert. Das Konzept und die Kriterien hat die gemeinnützige Schweizer Stiftung Farbe gemeinsam mit Farbherstellern, Anwendern, Vertretern von Wissenschaft und Behörden erarbeitet. Damit konnte sie sicherstellen, dass das System für alle Interessengruppen tragbar ist. Die bewährte, breit abgestützte Zusammenarbeit ermöglichte es der Umwelt-Etikette seither, sich laufend an neue Entwicklungen im Markt, regulatorische Anforderungen und den Stand der Technik anzupassen.

Kontinuierlich wurden weitere Geltungsbereiche entwickelt: die UE II für Lacke, Holz- und Bodenbeschichtungen innen, und die UE III für pastöse Putze und Spachtel innen. Dann folgte der Sprung in den Aussenbereich mit der UE IV für Fassadenfarben. Und nun also die Abrundung mit der UE V.

Die verschiedenen Geltungsbereiche sind aufgrund der sehr unterschiedlichen chemischen Zusam­men­setzungen und Eigenschaften der Produktegruppen notwendig. Jeder Geltungsbereich hat seine eigenen Heraus­forderungen, wenn es darum geht, die ganze Produktepalette nach einheitlichen Kriterien differenziert zu bewerten. Das Produkteverzeichnis ist über die Homepage der «Schweizer Stiftung Farbe» (www.stiftungsfarbe.org) frei zugänglich.

Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien: www.stiftungfarbe.org/bestimmungen

Text: Blerta Salihi, Vize-Direktorin der Schweizer Stiftung Farbe
Bilder: Schweizer Stiftung Farbe

November 2023

Die neue «Applica» ist da!

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